Förderschwerpunkt 02

Energieberatung und Energieeffizienz

Wir verbinden die geförderte Energieberatung mit der Investitionsförderung. So wird aus dem Beratungsbericht ein Maßnahmenplan mit belastbarer Finanzierung.

Ausgangslage

Energie­kosten senken. Pflichten erfüllen.

Steigende Energiepreise, CO₂-Kosten und gesetzliche Vorgaben machen Energieeffizienz zur Führungsaufgabe. Eine fundierte Energieberatung zeigt, wo die Einsparung liegt und welche Maßnahme sich zuerst rechnet.

Transparenz

Wir erfassen Verbräuche, Anlagen und Gebäude und zeigen, wo Energie verloren geht. Grundlage sind Messwerte, keine Pauschalen.

Pflichten

Größere Unternehmen unterliegen Vorgaben aus dem Energiedienstleistungsgesetz und dem Energieeffizienzgesetz. Wir prüfen, was für Sie gilt.

Umsetzung

Wir priorisieren Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit und begleiten die Investitionsförderung bis zum Nachweis.

Energieberater von e-cuno bei der Auswertung
Unsere Leistungen

Beratung, Konzept und Förderantrag aus einer Hand

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Energieaudit nach DIN EN 16247, Energieberatung nach DIN V 18599 und Contracting-Orientierungsberatung.
  • Einsparkonzepte: Nachweis der Energie- und CO₂-Einsparung als Voraussetzung für die Investitionsförderung, etwa bei der Elektrifizierung von Maschinen.
  • Transformationskonzepte: Fahrplan zur Treibhausgasneutralität Ihres Unternehmens oder Standorts.
  • Investitionsförderung: Antragstellung für Effizienzmaßnahmen, zum Beispiel Querschnittstechnologien, Prozesswärme, Mess- und Regeltechnik sowie Anlagenoptimierung.
Ablauf

Von der Bestandsaufnahme zur Investition

  1. Förderantrag für die Beratung

    Vor Beginn der Beratung stellen wir den Antrag beim BAFA. Erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids startet die Beratung.

  2. Bestandsaufnahme vor Ort

    Wir erfassen Gebäude, Anlagen, Prozesse und Verbrauchsdaten gemeinsam mit Ihren Verantwortlichen.

  3. Analyse und Maßnahmen

    Wir bewerten Einsparpotenziale, Investitionskosten und Amortisation und priorisieren die Maßnahmen.

  4. Bericht und Förderstrategie

    Sie erhalten einen förderfähigen Abschlussbericht und eine Empfehlung, welche Maßnahme mit welchem Programm umgesetzt wird.

  5. Investitionsförderung

    Für die Umsetzung stellen wir den Förderantrag und begleiten Sie bis zum Verwendungsnachweis.

Förderprogramme

Relevante Programme im Überblick

ProgrammFördergeberGegenstand
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)BAFAZuschuss zur Beratung: Energieaudit, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Contracting-Orientierungsberatung. Förderquote 50 % der förderfähigen Beratungskosten, je Modul mit Höchstbetrag.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)BAFA, KfWInvestitionen in Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess- und Regeltechnik, Anlagenoptimierung sowie Transformationskonzepte
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)BAFA, KfWSanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden auf Effizienzgebäude-Niveau

Stand: 10/2026. Die EBN-Richtlinie ist nach unserem Kenntnisstand bis 31.12.2026 befristet. Die geförderte Beratung setzt eine Listung der Beraterin oder des Beraters in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraus. Für Unternehmen ist die Förderung in der Regel eine De-minimis-Beihilfe. Verbindlich sind Richtlinie und Zuwendungsbescheid.

Starten Sie mit einer geförderten Energieberatung

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, stellen den Förderantrag und planen die Beratung so, dass die Ergebnisse direkt in die Investitionsförderung übergehen.